Wer eine Übersetzung für Behörden, Gerichte, Universitäten oder Standesämter benötigt, stößt häufig auf unterschiedliche Bezeichnungen. Neben dem Begriff beglaubigte Übersetzung werden auch Begriffe wie bestätigte Übersetzung, bescheinigte Übersetzung, amtliche Übersetzung oder offizielle Übersetzung verwendet.
Beglaubigte Übersetzung
Die Bezeichnung „beglaubigte Übersetzung“ ist in Deutschland die am häufigsten verwendete und allgemein anerkannte Bezeichnung. Die Übersetzung wird von einem gerichtlich ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzer angefertigt und mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk versehen.
Bestätigte Übersetzung
Der Begriff „bestätigte Übersetzung“ wird gelegentlich als Synonym verwendet. Gemeint ist in der Regel ebenfalls eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch einen ermächtigten Übersetzer bestätigt wird.
Bescheinigte Übersetzung
Auch „bescheinigte Übersetzung“ bezeichnet eine Übersetzung, bei der der Übersetzer die Übereinstimmung mit dem Originaldokument bescheinigt. In der Praxis wird dieser Begriff häufig gleichbedeutend mit „beglaubigte Übersetzung“ verwendet.
Amtliche Übersetzung
Von einer „amtlichen Übersetzung“ sprechen viele Auftraggeber, wenn die Übersetzung für eine Behörde, ein Gericht oder eine öffentliche Stelle bestimmt ist. Rechtlich handelt es sich dabei in den meisten Fällen ebenfalls um eine beglaubigte Übersetzung.
Offizielle Übersetzung
Der Begriff „offizielle Übersetzung“ wird vor allem im internationalen Umfeld verwendet. Gemeint ist meist eine Übersetzung, die für amtliche oder rechtliche Zwecke anerkannt werden soll.
Fazit
Unabhängig von der verwendeten Bezeichnung geht es in den meisten Fällen um dasselbe: eine durch einen gerichtlich ermächtigten oder beeidigten Übersetzer angefertigte und bestätigte Übersetzung, die bei Behörden, Gerichten, Universitäten und anderen Institutionen vorgelegt werden kann.