Häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen
Hier finden Sie verständliche Antworten zu Ablauf, Kosten, Anerkennung, Bearbeitungszeit, Versand, Apostille und den am häufigsten übersetzten Dokumenten. Die Anforderungen können je nach Behörde, Gericht, Hochschule, Notar oder Zielland unterschiedlich sein. Im Zweifel sollte deshalb vorab geklärt werden, welche Form der Übersetzung im konkreten Verfahren verlangt wird.
Allgemeine Fragen
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist die vollständige und inhaltlich richtige Übertragung eines Dokuments in eine andere Sprache. Sie wird von einem hierzu befugten Übersetzer angefertigt und mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen.
Was bedeutet „beglaubigt“ bei einer Übersetzung?
Mit der Beglaubigung bestätigt der Übersetzer, dass die Übersetzung nach bestem Wissen vollständig und richtig angefertigt wurde. Beglaubigt wird also die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem vorgelegten Dokument, nicht die Echtheit des Ausgangsdokuments.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
In Deutschland dürfen beglaubigte Übersetzungen grundsätzlich von gerichtlich ermächtigten, vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzern angefertigt werden. Die genaue Bezeichnung unterscheidet sich je nach Bundesland.
Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten und einer normalen Übersetzung?
Eine normale Übersetzung dient der inhaltlichen Verständigung. Eine beglaubigte Übersetzung enthält zusätzlich einen formellen Bestätigungsvermerk sowie Stempel und Unterschrift des befugten Übersetzers und kann deshalb bei Behörden, Gerichten, Hochschulen oder Notaren vorgelegt werden.
Ist eine beglaubigte Übersetzung dasselbe wie eine notarielle Beglaubigung?
Nein. Die Beglaubigung einer Übersetzung erfolgt durch einen befugten Übersetzer. Eine notarielle Beglaubigung bestätigt in der Regel eine Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Je nach Verwendungszweck können beide Formen zusätzlich erforderlich sein.
Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird häufig verlangt, wenn ausländische Urkunden, Zeugnisse, gerichtliche Entscheidungen, Verträge oder amtliche Dokumente bei einer deutschen Behörde, einem Gericht, einer Hochschule, einem Notar oder einer anderen offiziellen Stelle eingereicht werden.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer erforderlich?
Nein. Ob eine Beglaubigung notwendig ist, entscheidet die Stelle, bei der das Dokument eingereicht wird. Es empfiehlt sich, die Anforderungen vorab direkt bei der zuständigen Behörde, Hochschule, dem Gericht oder dem Notar zu erfragen.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
Die Übersetzung gibt den Inhalt und die wesentlichen formalen Merkmale des Ausgangsdokuments wieder. Am Ende stehen üblicherweise der Beglaubigungsvermerk, Ort und Datum, die Unterschrift sowie der Stempel des Übersetzers.
Werden Stempel, Siegel und handschriftliche Vermerke mitübersetzt?
Ja. Sichtbare Stempel, Siegel, Randvermerke und handschriftliche Einträge werden grundsätzlich berücksichtigt. Unleserliche Stellen oder nicht eindeutig erkennbare Elemente werden transparent gekennzeichnet.
Muss die Übersetzung das Layout des Originals exakt nachbilden?
Eine identische grafische Nachbildung ist nicht zwingend erforderlich. Die Übersetzung sollte jedoch klar strukturiert sein und den Aufbau des Ausgangsdokuments so wiedergeben, dass Inhalte, Tabellen, Vermerke und Zuordnungen eindeutig nachvollziehbar bleiben.
Anerkennung und Verwendung
Werden beglaubigte Übersetzungen deutschlandweit anerkannt?
Beglaubigte Übersetzungen eines in Deutschland gerichtlich ermächtigten oder vereidigten Übersetzers werden in der Regel bundesweit akzeptiert. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch stets die empfangende Stelle.
Werden beglaubigte Übersetzungen von Standesämtern anerkannt?
Standesämter akzeptieren häufig beglaubigte Übersetzungen, können aber je nach Verfahren zusätzliche Anforderungen stellen. Dazu können die Vorlage des Originals, eine Apostille, eine Legalisation oder eine Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer gehören.
Werden die Übersetzungen von Gerichten anerkannt?
Gerichte verlangen bei fremdsprachigen Unterlagen regelmäßig vollständige und nachvollziehbare Übersetzungen. Ob eine bestimmte Übersetzung akzeptiert wird, entscheidet das zuständige Gericht im Einzelfall.
Werden beglaubigte Übersetzungen von Universitäten und Hochschulen anerkannt?
Viele Hochschulen verlangen beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Urkunden und Leistungsübersichten. Zusätzlich können amtlich beglaubigte Kopien oder besondere Vorgaben des Bewerbungsportals erforderlich sein.
Werden beglaubigte Übersetzungen bei der Ausländerbehörde anerkannt?
Ausländerbehörden verlangen häufig beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden, Zeugnissen, Führungszeugnissen oder familienrechtlichen Dokumenten. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Behörde und Verfahren.
Werden beglaubigte Übersetzungen für die Einbürgerung anerkannt?
Für Einbürgerungsverfahren werden ausländische Urkunden und Nachweise häufig in beglaubigter deutscher Übersetzung benötigt. Die zuständige Einbürgerungsbehörde legt fest, welche Dokumente einzureichen sind.
Kann ich die Übersetzung beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit einreichen?
Beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Qualifikationsnachweisen und Bescheinigungen können bei Jobcentern oder der Agentur für Arbeit erforderlich sein. Vor der Beauftragung sollte geklärt werden, welche Form der Übersetzung verlangt wird.
Gilt eine beglaubigte Übersetzung auch im Ausland?
Ob eine in Deutschland angefertigte beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt wird, hängt vom Zielland und der empfangenden Stelle ab. Teilweise werden zusätzliche Bestätigungen, Apostillen, Legalisationen oder Übersetzungen durch lokal zugelassene Übersetzer verlangt.
Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?
Die Übersetzung selbst hat grundsätzlich kein festes Ablaufdatum. Allerdings kann die empfangende Stelle verlangen, dass das zugrunde liegende Dokument oder dessen Übersetzung nicht älter als ein bestimmter Zeitraum ist.
Kann eine Behörde eine beglaubigte Übersetzung ablehnen?
Ja. Behörden und andere Stellen können eigene Formvorgaben festlegen. Eine Ablehnung kann zum Beispiel erfolgen, wenn eine bestimmte Zulassung, eine Apostille, das Original oder eine andere Übersetzungsform verlangt wird.
Dokumente und Urkunden
Welche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?
Beglaubigt übersetzt werden können unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse, Zeugnisse, Diplome, Verträge, Vollmachten, Handelsregisterauszüge und notarielle Urkunden.
Kann eine Geburtsurkunde beglaubigt übersetzt werden?
Ja. Geburtsurkunden gehören zu den häufigsten Dokumenten für beglaubigte Übersetzungen, etwa für Eheschließungen, Einbürgerungen, Aufenthaltsverfahren, Namensänderungen oder Anerkennungsverfahren.
Kann eine Heiratsurkunde beglaubigt übersetzt werden?
Ja. Heiratsurkunden werden häufig für Standesämter, Ausländerbehörden, Familiengerichte, Versicherungen oder konsularische Verfahren beglaubigt übersetzt.
Kann ein Scheidungsurteil beglaubigt übersetzt werden?
Ja. Bei Scheidungsurteilen müssen neben dem Tenor häufig auch Rechtskraftvermerke, Stempel, Randvermerke und weitere Bestandteile berücksichtigt werden.
Kann ein Führungszeugnis beglaubigt übersetzt werden?
Ja. Führungszeugnisse und vergleichbare Strafregisterauszüge können für Arbeitgeber, Behörden, Visa- und Einwanderungsverfahren beglaubigt übersetzt werden.
Kann ein Schulzeugnis beglaubigt übersetzt werden?
Ja. Schulzeugnisse werden häufig für Bewerbungen, Anerkennungsverfahren, Hochschulzugänge oder berufliche Qualifikationsnachweise benötigt.
Kann ein Universitätsabschluss beglaubigt übersetzt werden?
Ja. Bachelor-, Master- und Diplomurkunden sowie Leistungsübersichten, Transcript of Records und Studienbescheinigungen können beglaubigt übersetzt werden.
Können Arbeitszeugnisse beglaubigt übersetzt werden?
Ja. Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweise und Arbeitgeberbescheinigungen können für Bewerbungen, Anerkennungsverfahren oder Behörden beglaubigt übersetzt werden.
Können Verträge beglaubigt übersetzt werden?
Ja. Kaufverträge, Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge, Vollmachten und andere Vertragsdokumente können beglaubigt übersetzt werden, wenn sie in einem offiziellen Verfahren verwendet werden sollen.
Können notarielle Urkunden beglaubigt übersetzt werden?
Ja. Notarielle Urkunden, Vollmachten, Erklärungen und Gesellschaftsdokumente können beglaubigt übersetzt werden. Bei einer Verwendung im Ausland können zusätzliche Formvorschriften gelten.
Können Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse beglaubigt übersetzt werden?
Ja. Gerichtsurteile, Beschlüsse, Klageschriften und weitere Verfahrensunterlagen können beglaubigt übersetzt werden. Wegen ihrer rechtlichen Bedeutung ist eine präzise und terminologisch einheitliche Übersetzung besonders wichtig.
Können Handelsregisterauszüge beglaubigt übersetzt werden?
Ja. Handelsregisterauszüge, Satzungen, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse und weitere Firmenunterlagen werden häufig für internationale Geschäfts- und Registerverfahren beglaubigt übersetzt.
Unterlagen und Dateiformate
Benötigen Sie das Originaldokument?
Für die Prüfung, Kalkulation und häufig auch für die Übersetzung genügt zunächst ein gut lesbarer Scan oder ein vollständiges Foto. Ob das Original später vorgelegt werden muss, hängt von der empfangenden Stelle ab.
Kann ich ein Foto meines Dokuments senden?
Ja, sofern das Dokument vollständig, gerade und gut lesbar fotografiert wurde. Alle Seiten, Stempel, Rückseiten und Randvermerke müssen deutlich erkennbar sein.
Kann ich eine PDF-Datei hochladen?
Ja. PDF-Dateien sind für die Angebotserstellung und Bearbeitung besonders geeignet. Bei mehrseitigen Dokumenten sollten alle Seiten in der richtigen Reihenfolge enthalten sein.
Werden auch schlecht lesbare Dokumente übersetzt?
Schlecht lesbare Stellen können die Bearbeitung erschweren und den Preis beeinflussen. Nicht eindeutig lesbare Inhalte werden nicht erraten, sondern in der Übersetzung entsprechend gekennzeichnet.
Müssen Vorder- und Rückseite eingereicht werden?
Ja, wenn sich auf der Rückseite Stempel, Apostillen, Beglaubigungen, Hinweise oder andere Einträge befinden. Für eine vollständige Übersetzung sollten grundsätzlich alle bedruckten oder beschriebenen Seiten vorliegen.
Kann ich mehrere Dokumente gleichzeitig einsenden?
Ja. Mehrere Dokumente können gemeinsam geprüft und in einem Gesamtangebot berücksichtigt werden. Eine klare Benennung oder Nummerierung erleichtert die Zuordnung.
Werden auch Apostillen und Legalisationen mitübersetzt?
Ja. Apostillen, Legalisationen, Überbeglaubigungen und konsularische Vermerke können mitübersetzt werden, sofern sie Bestandteil des eingereichten Dokuments sind.
Was passiert bei fehlenden oder abgeschnittenen Seiten?
Fehlende, abgeschnittene oder unvollständige Seiten können zu Rückfragen führen. Für eine belastbare Übersetzung sollte das Dokument vollständig und ohne verdeckte Bereiche übermittelt werden.
Ablauf und Auftrag
Wie erhalte ich ein Angebot?
Übermitteln Sie das Dokument vollständig als Scan, PDF oder gut lesbares Foto. Nach Prüfung von Sprache, Umfang, Lesbarkeit, Dokumentenart und gewünschtem Termin erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Wie schnell erhalte ich ein Angebot?
Angebote können bei gut lesbaren und vollständigen Unterlagen häufig kurzfristig erstellt werden. Bei umfangreichen oder schwer lesbaren Dokumenten kann die Prüfung mehr Zeit beanspruchen.
Wie erteile ich den Auftrag?
Der Auftrag wird durch die Annahme des Angebots oder über die vorgesehene Bestellfunktion erteilt. Danach beginnt die Bearbeitung entsprechend dem vereinbarten Umfang und Termin.
Muss ich vor Beginn bezahlen?
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Je nach Auftragsart, Umfang und Kundengruppe kann Vorauszahlung oder Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.
Erhalte ich eine Auftragsbestätigung?
Nach der Beauftragung erhalten Sie üblicherweise eine Bestätigung mit den wesentlichen Auftragsdaten, dem vereinbarten Preis und dem vorgesehenen Liefertermin.
Kann ich nachträglich weitere Seiten hinzufügen?
Ja, sofern die Bearbeitungskapazität dies zulässt. Zusätzliche Seiten werden separat geprüft und können Preis und Liefertermin verändern.
Kann ich den Auftrag stornieren?
Eine Stornierung ist grundsätzlich möglich, solange die Bearbeitung noch nicht oder nur teilweise begonnen hat. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten können berechnet werden.
Was passiert, wenn Rückfragen zum Dokument entstehen?
Bei unklaren Namen, handschriftlichen Einträgen, Abkürzungen oder schwer lesbaren Stellen erfolgt eine Rückfrage, sofern dies für eine sachgerechte Übersetzung erforderlich ist.
Preise und Bezahlung
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Der Preis richtet sich unter anderem nach Sprachkombination, Textmenge, Dokumentenart, Lesbarkeit, Formatierungsaufwand, Beglaubigungsumfang und gewünschtem Liefertermin.
Gibt es einen Festpreis?
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie in der Regel ein transparentes Angebot. Der darin genannte Preis gilt für den beschriebenen Leistungsumfang.
Warum kann der Preis nicht nur nach Seitenzahl berechnet werden?
Eine Seite kann wenige Wörter oder sehr dichten Text enthalten. Auch Tabellen, Stempel, handschriftliche Vermerke und komplexe Formatierungen beeinflussen den tatsächlichen Aufwand.
Kostet die Beglaubigung zusätzlich?
Ob die Beglaubigung bereits im Gesamtpreis enthalten ist oder separat ausgewiesen wird, ergibt sich aus dem Angebot. Mehrere Ausfertigungen oder zusätzliche Beglaubigungsvermerke können Mehrkosten verursachen.
Was kostet eine Expressübersetzung?
Für sehr kurze Lieferfristen kann ein Expresszuschlag anfallen. Die genaue Höhe hängt von Umfang, Sprache, Bearbeitungszeit und gewünschtem Termin ab.
Gibt es versteckte Kosten?
Ein professionelles Angebot sollte alle erkennbaren Leistungen transparent aufführen. Zusatzkosten können entstehen, wenn nachträglich weitere Seiten, zusätzliche Ausfertigungen oder besondere Versandarten gewünscht werden.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Je nach Angebot sind Überweisung, Rechnung oder angebotene Online-Zahlungsverfahren möglich. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess oder im Angebot genannt.
Erhalte ich eine Rechnung?
Ja. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung mit den vereinbarten Leistungen und den gesetzlich erforderlichen Angaben.
Bearbeitungszeit und Express-Service
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Die Bearbeitungszeit hängt von Sprache, Umfang, Schwierigkeit, Lesbarkeit und Auslastung ab. Kurze Standarddokumente können häufig schneller bearbeitet werden als umfangreiche Gerichts-, Vertrags- oder Unternehmensunterlagen.
Ist eine Übersetzung innerhalb von 24 Stunden möglich?
Bei kurzen und gut lesbaren Dokumenten kann eine Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Voraussetzung sind freie Kapazitäten und eine rechtzeitige Auftragserteilung.
Bieten Sie Übersetzungen am selben Tag an?
Eine Bearbeitung am selben Tag ist in dringenden Fällen möglich, kann aber nicht pauschal garantiert werden. Maßgeblich sind Umfang, Sprachkombination und Zeitpunkt des Auftragseingangs.
Kann ich einen festen Liefertermin vereinbaren?
Ja. Ein verbindlicher Liefertermin wird nach Prüfung der Unterlagen und Bestätigung des Auftrags vereinbart.
Was kann die Bearbeitung verzögern?
Unvollständige Unterlagen, schlechte Lesbarkeit, fehlende Rückseiten, handschriftliche Einträge, Rückfragen oder nachträgliche Änderungen können die Bearbeitungszeit verlängern.
Kann ein umfangreicher Auftrag in Teilabschnitten geliefert werden?
Bei größeren Projekten kann eine abschnittsweise Lieferung vereinbart werden. Dies muss vor Beginn hinsichtlich Reihenfolge, Beglaubigung und Versand abgestimmt werden.
Lieferung und Versand
Wie erhalte ich die fertige Übersetzung?
Je nach Vereinbarung erhalten Sie zunächst eine digitale Vorabkopie. Das unterschriebene und gestempelte Original kann anschließend per Post oder einer vereinbarten Versandart zugesandt werden.
Reicht eine PDF-Datei der beglaubigten Übersetzung aus?
Das hängt von der empfangenden Stelle ab. Einige Behörden akzeptieren vorab eine digitale Kopie, andere verlangen zwingend das unterschriebene Original in Papierform.
Wird die Übersetzung per Post versendet?
Ja. Das Original kann an die von Ihnen angegebene Anschrift versandt werden. Versandart, Kosten und Laufzeit richten sich nach der getroffenen Vereinbarung.
Ist ein Versand per Einschreiben möglich?
Ja. Ein Versand mit Sendungsnachweis oder als Einschreiben kann vereinbart werden. Dadurch entstehen zusätzliche Versandkosten.
Kann die Übersetzung direkt an eine Behörde gesendet werden?
Ja, sofern die genaue Empfängeranschrift und gegebenenfalls ein Aktenzeichen vorliegen. Vor dem Versand sollte geklärt werden, ob die Behörde eine direkte Zusendung akzeptiert.
Kann ich mehrere Originalausfertigungen bestellen?
Ja. Zusätzliche unterschriebene und gestempelte Ausfertigungen können gegen Aufpreis erstellt werden.
Kann ich die Übersetzung persönlich abholen?
Eine persönliche Abholung ist möglich, sofern dies zuvor vereinbart wurde und am jeweiligen Standort angeboten wird.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Werden meine Dokumente vertraulich behandelt?
Ja. Eingereichte Unterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich für Angebot, Bearbeitung, Abwicklung und gesetzlich erforderliche Dokumentation verwendet.
Sind meine Daten beim Upload geschützt?
Für die Übermittlung sollten ausschließlich die auf der Website vorgesehenen sicheren Kontakt- und Uploadwege verwendet werden. Sensible Dokumente sollten nicht über öffentlich zugängliche oder unsichere Kanäle versendet werden.
Wer hat Zugriff auf meine Dokumente?
Zugriff erhalten nur Personen, die für Prüfung, Übersetzung, Qualitätssicherung, Abrechnung oder Versand erforderlich sind.
Werden meine Dokumente an Dritte weitergegeben?
Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies für die Auftragsabwicklung erforderlich, rechtlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
Wie lange werden meine Unterlagen gespeichert?
Die Speicherdauer richtet sich nach dem Zweck der Verarbeitung, gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Nicht mehr benötigte Daten werden entsprechend gelöscht.
Kann ich besonders sensible Dokumente verschlüsselt senden?
Für besonders sensible Unterlagen kann eine geschützte oder verschlüsselte Übermittlung vereinbart werden. Passwörter sollten über einen getrennten Kommunikationsweg übermittelt werden.
Sprachen und Fachgebiete
In welchen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen möglich?
Beglaubigte Übersetzungen sind in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Sprachen möglich. Entscheidend ist, dass für die jeweilige Sprachkombination ein entsprechend befugter Übersetzer verfügbar ist.
Sind Übersetzungen in beide Sprachrichtungen möglich?
Das hängt von der Ermächtigung und Qualifikation des jeweiligen Übersetzers ab. Nicht jede Sprachkombination wird automatisch in beide Richtungen angeboten.
Werden auch seltene Sprachen angeboten?
Auch für weniger häufig nachgefragte Sprachen kann eine Bearbeitung möglich sein. Verfügbarkeit, Preis und Lieferzeit werden nach Prüfung individuell mitgeteilt.
Werden juristische Fachtexte übersetzt?
Ja. Gerichtliche, notarielle und vertragliche Dokumente erfordern besondere terminologische Präzision und Erfahrung mit rechtlichen Textsorten.
Werden technische Dokumente beglaubigt übersetzt?
Ja. Technische Bescheinigungen, Zertifikate, Prüfberichte oder Nachweise können beglaubigt übersetzt werden, sofern dies für die vorgesehene Verwendung erforderlich ist.
Werden medizinische Unterlagen beglaubigt übersetzt?
Ja. Ärztliche Bescheinigungen, Befunde und medizinische Nachweise können beglaubigt übersetzt werden. Wegen sensibler Inhalte gelten erhöhte Anforderungen an Vertraulichkeit und Fachterminologie.
Apostille, Legalisation und Ausland
Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist eine Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden im internationalen Rechtsverkehr zwischen Staaten, die dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind.
Was ist eine Legalisation?
Die Legalisation bestätigt die Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde für die Verwendung in einem anderen Staat. Das Verfahren erfolgt häufig über diplomatische oder konsularische Stellen.
Brauche ich zuerst die Apostille oder zuerst die Übersetzung?
Die richtige Reihenfolge hängt vom Zielland und der empfangenden Stelle ab. Häufig wird zunächst die Apostille auf dem Original angebracht und anschließend das vollständige Dokument einschließlich Apostille übersetzt.
Kann die Apostille mitübersetzt werden?
Ja. Wird die Apostille zusammen mit dem Dokument eingereicht, kann sie als Bestandteil der Urkunde vollständig mitübersetzt werden.
Besorgen Sie auch Apostillen?
Ob eine Apostillen- oder Legalisationsbeschaffung angeboten wird, hängt von Dokumentenart, Ausstellungsbehörde und Einzelfall ab. Eine gesonderte Prüfung ist erforderlich.
Was muss ich bei Dokumenten für Italien beachten?
Für die Verwendung deutscher oder ausländischer Dokumente in Italien können je nach Verfahren eine Apostille, besondere Beglaubigungen oder eine vorgegebene Übersetzungsform verlangt werden. Die Anforderungen sollten mit der empfangenden italienischen Stelle abgestimmt werden.
Was muss ich bei Dokumenten für Deutschland beachten?
Ausländische Dokumente müssen häufig vollständig, gut lesbar und in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Zusätzlich können Apostille, Legalisation oder Originalvorlage erforderlich sein.
Kann eine ausländische Übersetzung in Deutschland verwendet werden?
Das ist möglich, wird aber nicht von jeder Stelle akzeptiert. Manche Behörden verlangen ausdrücklich eine Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten oder vereidigten Übersetzer.