AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge

  1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsverkehr und das Vertragsverhältnis des Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt), und zwar für die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung und werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt.

  1. Auftragserteilung

Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer Form über Computerterminal, Telefax, per Post oder in sonstiger Weise. Dazu gibt er die Quell- und Zielsprache, das Thema, das Fachgebiet und besondere Terminologiewünsche an, welche im eigenen Interesse mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen sind. Besondere Terminologiewünsche des Auftraggebers für die Übersetzung werden nur nach Überlassung entsprechender Unterlagen, wie Glossarien, Wortlisten oder Mustertexten, berücksichtigt. Zur Erstellung der Übersetzung wird der jeweils vom Auftraggeber angegebene Fertigstellungstermin fixiert. Dem Auftragnehmer sollte für die Anfertigung der Übersetzung – abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad des Textes – mindestens ein Zeitraum von 48 Stunden ab Auftragsbestätigung zur Verfügung stehen. Alle Zeitangaben beziehen sich auf die MEZ bzw. MESZ. Wir können von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn der zu übersetzende Text außerordentlich umfangreich ist, besondere Schwierigkeiten aufweist, die Zielsprache nicht den Hauptverkehrssprachen angehört oder sonstige Gründe dazu Anlass geben. Der vom Auftraggeber elektronisch oder auf sonstige Art versandte Text wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail bestätigt und vom Auftraggeber unterschrieben und gestempelt zurückgesandt worden ist. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber zustande. Eine Haftung des Auftragnehmers aufgrund von Verzögerungen oder Ausführungsmängeln, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung oder durch falsche oder missverständliche Formulierungen des Ausgangstextes entstehen, ist ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

  1. Vertraulichkeit

Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt, alle Mitarbeiter sind zur Diskretion verpflichtet. Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

  1. Ausführung

Alle Übersetzungen werden vom Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen vom Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Die Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich bzw. mentalitätsgerecht vorgenommen. Für den Fall, dass das Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, das Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls erstellten Glossare bleiben Eigentum des Übersetzungsbüros.

Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der dem Übersetzungsbüro überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Das Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen behält sich vor, jederzeit die Übersetzung von nicht lesbaren Texten, unverständlich formulierte Textpassagen, nicht entzifferbaren Bezeichnungen, Abkürzungen, Akronyme usw. abzulehnen. In diesem Fall wird das Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen Rücksprache mit dem Auftraggeber halten.

  1. Preise

Alle Angebote und Preise sind grundsätzlich freibleibend, falls nicht anders vereinbart. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart worden ist. Alle in den Angeboten genannten Preise sind, falls nicht anders angegeben, Nettopreise, d.h. ohne Mehrwertsteuer.

Übersetzungen werden i. d. Regel als fortlaufender Text, als Computerausdruck oder auf Datenträger geliefert bzw. elektronisch übermittelt und nach Standardzeilen gem. § 11 Abs. 1 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) in der Zielsprache berechnet. Es kann auch eine abweichende Berechnung (nach Seiten, pauschal oder nach Wörtern auf der Grundlage des Ausgangstextes) vereinbart werden.

Nachträgliche Textgestaltung, Übernahme von Grafiken und Bildern, Textmontage etc., sowie terminologische Anpassungen und auch Übersetzungen, bei denen eine Zeilenberechnung nicht sinnvoll erscheint, werden separat nach Zeitaufwand berechnet. Formatierungs- und Layoutarbeiten werden nicht übernommen.

Mit der Übersetzung verbundene Nebenkosten, z. B. für Telekommunikation oder für über das normale Maß hinausgehende Recherchen und Konsultationen bei unklaren Textstellen, sowie Kurier- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sämtliche zusätzlichen Vergütungsforderungen werden dem Auftraggebern in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Im Übrigen behält sich der Auftragnehmer Eilzuschläge für kurzfristigste Aufträge und Wochenend- und Feiertagsarbeit i.H.v. 50% – 100% vor. Diese werden rechtzeitig dem Auftraggeber in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Für Kleinstaufträge gilt je nach Sprachkombination ein unterschiedlicher Mindestbestellwert.

Eine Ausführung der Übersetzungen nach der Qualitätsnorm DIN EN ISO 17100 ist grundsätzlich mit einem höheren Zeit- und Kostenaufwand verbunden und wird deshalb gesondert als Option mit einem prozentualen Preisaufschlag angeboten.

Die für beglaubigte Übersetzungen angegebene Preise verstehen sich ebenfalls zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und beinhalten ein Exemplar pro Ausgangsdokument. Jedes weitere Exemplar wird gesondert berechnet. Das gilt auch für eingescannte Dokumente.

Für Buchübersetzungen fällt ein niedriger Umsatzsteuersatz an. Die Umsatzsteuer fällt nicht an, wenn die Rechnungsadresse außerhalb der EU liegt oder wenn die Rechnungsadresse innerhalb der EU (aber außerhalb Deutschlands) liegt UND der Auftraggeber eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorweisen kann.

  1. Lieferfristen und Termine

Lieferfristen und Termine werden dem Auftraggebern nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung ist zeitig erfolgt, sobald die Übersetzung an den Auftraggebern nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt worden ist oder der Auftraggeber die Übersetzung in der Geschäftsstelle in Empfang genommen hat. Der Versand auf dem Postwege wird vom Auftragnehmer ebenfalls per Fax oder E-Mail bestätigt. Die Lieferzeiten auf dem Postwege können nur voraussichtlich angegeben werden und hängen grundsätzlich von der Post ab. Ist die Erbringung von Leistungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Verkehrsstörungen, Ausfall der Stromversorgung o. ä.) nicht möglich, so ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder Frist gehemmt. Die Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die entsprechende Störung beseitigt bzw. beendet ist.

  1. Stornierung

Nimmt der Kunde einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Bei der Stornierung von bestellten Übersetzungsdienstleistungen innerhalb von 2 Tagen nach Auftragsbestätigung durch das Übersetzungsbüro wird ein Betrag i.H.v. 50% als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen zu einem späteren Termin ist das vollständige Honorar fällig.

  1. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. durch Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler eventuelle andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse, entstanden sind. In Ausnahmefällen ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch, wenn aus wichtigem Grund der Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise eingestellt oder eingeschränkt werden muss. Eine Haftung für Schäden, die durch Viren entstehen, besteht nicht. Die gesamte EDV-Infrastruktur wird regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferung von Dateien per E-Mail, Datenfernübertragung oder jeglicher anderer Übertragungsart ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche werden nicht anerkannt.

  1. Reklamation & Mängelbesetigung

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Sprachdienstleistung getroffen wurden, wird diese nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht auf einen Fehler des Übersetzers zurückzuführen sind, oder zusätzlich zu übersetzender Text, werden gesondert abgerechnet. Hierzu wird das gemäß Angebot festgesetzte Honorar zugrunde gelegt.

Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen.

Evtl. Reklamationen sind dem Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Reklamiert der Auftraggeber einen in der Sprachdienstleistung objektiv erkennbaren, nicht unerheblichen Mangel, ist das Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern, zu mindern oder zu wandeln. Für die Nachbesserung gemäß BGB hat der Auftraggeber gesetzlich eine angemessene Frist einzuräumen. Weiter gehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus sind sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 7 (in Worten: sieben) Tagen nach Übertragung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung beim Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen eingegangen ist. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Sprachdienstleistung zustehen könnten.

  1. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatz

Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des vom Auftragnehmer zu vertretenen Leistungsverzuges und der Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist überschritten wurde und er in elektronischer oder schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat. Im Falle des Vorliegens eines Mangels sind die Rechte des Auftraggebern auf die Rechte nach den §§ 437 Nr. 1 und 2 bzw. 634 Nr. 1 und 3 BGB, d. h. auf das Verlangen zur Nachbesserung oder das Recht zur Vergütungsminderung oder den Vertragsrücktritt beschränkt. Für den Haftungsfall haben wir eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung über 200.000,00 € abgeschlossen. Die Haftungsgrenze wird ohnehin auf diesen Betrag beschränkt, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollten bei der Übersetzung Dritte, d. h. externe Übersetzer von Auftragnehmer beauftragt worden sein und diese eine mangelhafte Übersetzung abgeliefert haben, oder trotz der Aufforderungen durch Auftragnehmer nicht rechtzeitig geliefert haben, werden evtl. Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer davon abhängig gemacht, dass der Firmenkunde diese Ansprüche zunächst gegen diese Übersetzer gerichtlich – der Privatkunde seine Ansprüche außergerichtlich – gegen den Übersetzer geltend macht und dabei erfolglos bleibt. Zu diesem Zweck werden die Ansprüche vom Auftragnehmer gegen den Übersetzer an den Auftraggeber abgetreten, der Auftraggeber nimmt die Abtretung an. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in einem solchen Fall dem Auftraggebern den vollen Namen und Anschrift des Übersetzers mitzuteilen. Sollten wir zur Befriedigung der Ansprüche des Auftraggebers subsidiär herangezogen werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, vorher seine Ansprüche an den Übersetzer wieder an uns zurück abzutreten.

  1. Abtretung, Aufrechnung, Zurückhaltungsrecht

Eine Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

  1. Zahlungsbedingungen

Das Honorar für die Übersetzung ist unmittelbar nach deren Fertigstellung fällig und ohne Abzug zu begleichen, es sei denn, dass eine anderslautende einzelvertragliche Regelung bzw. Zahlungsmodalität vereinbart wurde. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann auch ein Festpreis bzw. ein bestimmtes Zahlungsziels vereinbart werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft einzuholen. Eventuell gewährte Rabatte und Nachlässe gelten nur bei Einhaltung des vereinbarten Zahlungsziels. Bei Neu- und Privatkunden, sowie aus dem Internet kann das Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen i.d.R. nur gegen Vorkasse tätig werden.

In besonderen Fällen, z. B. bei besonders umfangreichen Projekten, ist das Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung und/oder Teilzahlungen zu fordern. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall jeweils eine entsprechende Teilrechnung. Die Lieferung der Übersetzung kann von der vorherigen Begleichung solcher Voraus- und/oder Teilzahlungen abhängig gemacht werden.

Der Rechnungsbetrag ist per Banküberweisung oder PayPal / Kreditkarte zu bezahlen. Im letzteren Fall hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung sein Kreditkartenunternehmen, die Kreditkartennummer und die Laufzeit (Beginn und Ende) seiner Kreditkarte bekanntzugeben. Darüber hinaus hat er sein Geburtsdatum anzugeben sowie die Anschrift, unter der die Karte registriert ist. Mit der Auftragserteilung ermächtigt der Auftraggeber zum Einzug des Rechnungsbetrages per Kreditkarte. Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 330).

  1. Versand, Übertragung

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt grundsätzlich ab der Geschäftsstelle des Auftragnehmers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nichtelektronischen Transportwege wird eine Haftung nicht übernommen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Übersetzten Texte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

  1. Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, ist Kempen ausschließlicher Gerichtsstand.

  1. Wirksamkeit 

Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächstkommende gültige Bestimmung als vereinbart.

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Kempen, sofern nicht gesetzlich anders bestimmt.