Beglaubigte Übersetzung
Amtlich beglaubigte Übersetzung von Dokumenten durch vereidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer – bundesweit online bestellen
Tel. : +49 (0)2152 9146703
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei einer Behörde, Institution, Hochschule, Universität, für Ihre Steuerrückerstattung beim Finanzamt, bei gerichtlichen Angelegenheiten oder beim Arbeitgeber oder für Ihre Approbationsunterlagen?
Beim Übersetzungsbüro adapt lexika international erhalten Sie die professionelle und „rechtssichere“ Übersetzung Ihrer Dokumente mit Beglaubigung. Ob es sich dabei um die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Zeugnis (z. B. Abitur oder Diplom) und sonstige Dokumente, z.B. Bilanzabschluss, Gesellschaftsvertrag oder gar um das polizeiliche Führungszeugnis, Ihren Führerschein usw. handelt. Die Übersetzungsagentur adapt lexika deckt nahezu alle juristischen Fachgebiete und Sprachen ab, sowohl für Privatkunden als auch Firmenkunden.
Beeidigte und allgemein ermächtigte Gerichtsübersetzer liefern Ihnen die beglaubigte Übersetzung in und aus (fast) allen Sprachen.
Aber unser Übersetzungsdienst übernimmt auch die Korrekturlesung / Lektorierung Ihrer bestehenden Übersetzungen für die nachträgliche Beglaubigung.
Beim Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen – versteht sich!
Beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte und anerkannte Übersetzer – rechtssicher und anerkannt – versteht sich!
Seit über 2 Jahrzehnten unterstützt adapt lexika Technologie & Sprachen als gerichtlich zugelassenes Übersetzungsbüro erfolgreich Anwälte, Bankinstitute, Wirtschaftsprüfer, Rechtsabteilungen, Notare, Steuerberater, Gerichte und Behörden, aber auch Privatpersonen bei sämtlichen Fragen der technischen, juristischen, patentrechtlichen Übersetzung, sowie aus Wirtschaft & Finanzen in und aus (fast) allen Sprachen.
Eine beglaubigte Übersetzung kann häufig von zahlreichen Institutionen, Gerichten, Ämtern und Behörden verlangt werden, z.B. von ärztliche Approbationsunterlagen, diverse Bescheinigungen, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen, Handelsregisterauszüge, Diplome, Testamente und Vollmachten, Urkunden, medizinische Befunde oder Verträge, sowie Vereinbarungen, Arbeitsverträge uvm.
Beim Sprachendienst adapt lexika erhalten Sie beglaubigte Übersetzungen von
Oft kommt es zu Verwirrung bei den verschiedenen Bezeichnungen: Eine beglaubigte Übersetzung ist nichts anderes als eine bescheinigte Übersetzung, bei der die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts aus der Ausgangssprache bescheinigt wird. Vereinzelt wird sie „amtlich beglaubigte Übersetzung“ oder „offizielle Übersetzung“ genannt, auch wenn die Übersetzung nicht durch ein Amt, sondern durch einen beeidigten, vereidigten bzw. ermächtigten oder gar „beglaubigten“ Übersetzer ausgeführt wird. Es taucht häufig auch die Bezeichnung „vereidigte Übersetzung“ auf, doch vereidigt bzw. beeidigt werden nur Personen, in diesem Fall die Übersetzer. Die Beeidigung – oft auch Vereidigung genannt – der Übersetzer erfolgt grundsätzlich durch die Präsidentin der Landgerichte.
Eine beglaubigte Übersetzung darf also ausschließlich von einem allgemein beeidigten, vereidigten, ermächtigten bzw. gerichtlich zugelassenen Übersetzer ausgestellt werden. Das Übersetzungsbüro adapt lexika liefert Ihre beglaubigte Übersetzung in nahezu allen Sprachkombinationen schnell, reibungslos und wohin Sie es möchten!
Fall Sie Ihre beglaubigte Übersetzung außerhalb von Deutschland benötigen, so kann es unter Umständen passieren, dass Sie zusätzlich zu der beglaubigten Übersetzung noch eine Überbeglaubigung benötigen: Die sog. Apostille.
Eine Überbeglaubigung wird durch die örtlich zuständigen Gerichte ausgestellt und ist eine Form der internationalen Bestätigung, dass der Übersetzer in Deutschland vereidigt und dazu ermächtigt ist, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen bzw. die Richtigkeit dieser zu bescheinigen. Damit kann die beglaubigte Übersetzung dann auch im Ausland von den Behörden vor Ort problemlos anerkannt und verwendet werden. Sie können also eine rechtssichere Übersetzung vorlegen.
Die überbeglaubigte Übersetzungen können in verschiedenen Formen ausgestellt werden, die beiden häufigsten sind die Apostille und die Legalisierung.
Die Apostille wird für alle Länder verwendet, die dem Haager Abkommen beigetreten sind. Sie ist eine standardisierte Form der Überbeglaubigung und durch die französische Standardformel am oberen Rand zu erkennen.
Eine Legalisierung wird für die Länder benötigt, die nicht Teil des Haager Apostilleabkommens sind. Auch hier wird die Unterschrift des Übersetzers auf der beglaubigten Übersetzung noch einmal durch das Gericht bestätigt und für das Ausland kenntlich gemacht.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob und welche Form der Überbeglaubigung Sie benötigen, dann empfiehlt es sich, diesbezüglich direkt bei der Zielbehörde im Ausland nachzufragen, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können und keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich beglaubigter Übersetzungen und Überbeglaubigungen. Gerne beraten wir Sie telefonisch, per E-Mail oder Sie verwenden ganz einfach unser Anfrageformular.
Sie können sich vertrauensvoll an das Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen wenden, um Ihre Unterlagen „rechtssicher“ übersetzen zu lassen – für Sie finden unser Team aus vereidigten, ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzern immer die richtigen Worte.
Unsere Fachübersetzer sind branchenerfahrene Diplom-Übersetzer bzw. staatliche anerkannte Übersetzer. Sie sind gerichtlich beeidigt/ermächtigt und verfügen über langjährige Berufserfahrung in ihren jeweiligen Fachgebieten.
Unser Übersetzungsdienst fertigt Ihre zertifizierte Übersetzung in nahezu allen Sprachen an, nicht nur bundesweit, sondern in allen Ländern, in denen Sie Ihre vereidigte Übersetzung grade benötigen.
Grundsätzlich reicht im deutschsprachigem Raum für eine beglaubigte Übersetzung lediglich eine Kopie aus, welche mit der Übersetzung untrennbar zusammengeheftet und somit beglaubigt wird. In manchen Fällen, das erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, kann auch das Original verlangt werden, welches an die Übersetzung geheftet wird. Zum Beispiel für die italienischen Konsulate. Es ist auch möglich, das Original mit der Übersetzung der Kopie bei den Behörden vorzulegen bzw. einzureichen. Teilen Sie uns bitte einfach mit, wie Sie Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten möchten.
In der Regel wird für eine einseitige beglaubigte Übersetzung 1 Werktag benötigt. Hinzu kommt dann der Postweg, der normalerweise 1-2 Tage ausmacht. Bei längeren Texten/Umfang oder bei komplexere Urkunden/Unterlagen verlängert sich die Lieferzeit der vereidigten Übersetzung entsprechend. Beglaubigte Übersetzungen müssen in der Regel postalisch verschickt werden, da Sie immer die Papierversion zur Vorlage bei einem Amt benötigen und weil die Übersetzung an den Ausgangstext geheftet sein muss. Für bescheinigte Übersetzungen sollten Sie deshalb immer eine Woche grob einplanen, um aus Nummer sicher zu gehen!
Leider lässt sich diese Frage nicht immer sehr einfach beantworten, da die Urkunden unterschiedlich in der Textdichte sowie in ihrer Lesbarkeit sind. Die beglaubigte Übersetzung einer Scheidungsurkunde kann wesentlich umfangreicher sein als beispielsweise die einer Geburtsurkunde.
Um einen Kostenvoranschlag für die amtlich beglaubigte Übersetzung zu erhalten, schicken Sie uns am besten Ihre Urkunde eingescannt per E-Mail zu und wir unterbreiten Ihnen dann ein individuelles und kostenloses Angebot für die amtliche Übersetzung. Alternativ können Sie gern auch das auf unserer Webseite zur Verfügung gestellte Angebotsformular nutzen, um eine Anfrage für die beglaubigte Übersetzung zu senden und um die entsprechenden Unterlagen elektronisch zu übermitteln. Unser Ziel ist es, Ihnen die beglaubigte Übersetzung zu marktgerechten Kosten anzubieten. Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot für Ihre offizielle Übersetzung an.
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Das Übersetzungsbüro adapt lexika übersetzt nahezu alle Dokumente und aus allen Fachgebieten…
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Professionelle Vertragsübersetzungen
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Übersetzungen bundesweit
Das Übersetzungsbüro adapt lexika betreut bundesweit Übersetzungsagenturen, Firmenkunden, Institutionen, Krankenanstalten, Universitäts-Kliniken, Fachhochschulen, Universitäten, Werbeagenturen, Finanz- und Versicherungskonzerne, sowie zahlreiche Privatkunden aus den unterschiedlichsten Sparten in den Städten:
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